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Elternunterhalt in der aktuellen Rechtsprechung

26.06.2026

Online

freie Plätze

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07.12.2026

Online

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109€
zzgl. USt.
109€ zzgl. USt.
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| ab103,55€ zzgl. Ust.
Seminargebühr
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Veranstaltungsinformationen

Dauer:

2.5 Stunden

Nächster Termin:

26.06.2026

|

10:00

Uhr
-

12:45

Uhr
Veranstaltungsort:

Online

Seminarinhalte

Nach Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zum 01.01.2020 schien es zunächst, dass der Elternunterhalt in der Praxis künftig keine große Rolle mehr behalten dürfte. Da der Gesetzgeber sich aber mit einer Regelung zum Sozialregress beschränkt hat, ohne Eingriffe in das BGB, mit den gesetzlichen Bestimmungen zum Verwandtenunterhalt, vorzunehmen, stand zu erwarten, dass der BGH im Blick auf die gesetzliche Neuregelung in § 91 Abs. 1a SGBXII Gelegenheit haben dürfte, den Elternunterhalt weiter zu gestalten. Dies ist im Blick auf die Bemessung des Selbstbehalts nunmehr geschehen. An der weiteren Rechtsprechung zum Elternunterhalt hat er bislang keine Änderungen vorgenommen.

Das Seminar will zu den wesentlichen Fragen des Elternunterhalts Auskunft geben und die neuere Rechtsprechung des BGH sowie der Obergerichte aufzeigen.

Themenauswahl:

  • Wesentliche Punkte der Neuregelung in § 91 Abs. 1a SGBXII
  • Rechtfertigung des Elternunterhalts in den §§ 1601 ff. BGB
  • Bedarf: Eltern mit eigenem Hausstand, Eltern in einer Pflegeinrichtung
  • Bedürftigkeit: Vermögenseinsatz, Inanspruchnahme von Sozialleistungen
  • Leistungsfähigkeit des Kindes/der Kinder:
  • Behandlung der Einkünfte, Wohnvorteil, Behandlung der Altersvorsorge, vorrangige Unterhaltspflichten, Selbstbehalt
  • Verheiratetes Kind: Berechnungsbeispiel nach BGH
  • Haftung mehrerer Kinder, Auskunftspflichten und Berechnung
  • Verwirkung nach § 1611 BGB
  • Verwirkung rückständigen Unterhalts nach § 242 BGB

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Die Zugangsdaten und Seminarunterlagen erhalten Sie zwei Werktage vor dem Termin per E-Mail.

Im Verlauf des Seminars werden drei seminarfremde Bilder eingeblendet. Alle Bilder sind für die erfolgreiche Teilnahme korrekt zu bennenen.

Durch die Webinar-Plattform erfolgt eine automatisierte Erfassung der Einwahlzeit.

Sie erhalten die Bescheiningung nach erfolgreicher Anwesenheitskontrolle per E-Mail. Bei mehrtägigen Seminaren erfolgt der Versand am letzten Seminartag. Die Ausstellung setzt die Begleichung der Seminargebühr voraus.

Bei verspäteter oder nicht durchgängiger Anwesenheit wird die bestätigte Stundenzahl angepasst. Eine Rückerstattung der Kosten für nicht wahrgenommene Seminarstunden erfolgt nicht.

Im nachfolgenden PDF finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Online-Seminaren ausführlich:

Download PDF: „Wichtige Informationen zu den Online-Seminaren“

Technische Informationen

Im nachfolgenden PDF-Dokument finden Sie alle technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie eine Kurzanleitung mit den erforderlichen Schritten für eine erfolgreiche Einwahl. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die seinerseits erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Online-Seminar herzustellen.

Download PDF: „Technische Kurzanleitung zur Teilnahme an Online-Seminaren“

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In unserem FAQ-Bereich erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte Ihr Anliegen nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne persönlich.

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