21.10.2026
Online
freie Plätze
5 Stunden
21.10.2026
12:00
17:30
Online
Das Seminar hat das Ziel, den Teilnehmenden die zentralen derzeit bestehenden gewaltschutzrechtlichen Aspekte im Kindschaftsrecht aufzuzeigen. Dabei sollen sowohl die jugendamtlichen als auch die familienrechtlichen Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung sowie zum Schutz der betroffenen Minderjährigen verdeutlicht und anwaltliche Gestaltungsoptionen beleuchtet werden.
Zunächst werden die Regelungen der sog. Istanbulkonvention, die einen Bezug zum Kindschaftsrecht aufweisen, in den Blick genommen. Dabei werden die Art. 26, 31, 51 IK, insbesondere der maßstabsmodifizierende Art. 31 IK, beleuchtet. In diesem Zusammenhang wird der Normcharakter der Istanbulkonvention erläutert und der von der Rechtsprechung hierzu entwickelte Maßstab aufgezeigt.
Sodann soll die Problematik des Verdachts auf das Vorliegen von Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren fokussiert werden. Hier wird das jugendamtliche und das familiengerichtliche Instrumentarium bei der entsprechenden Sachverhaltsaufklärung sowie der Kanon an jugendamtlichen und familiengerichtlichen (Kinderschutz-)Maßnahmen dargestellt. Schließlich soll beleuchtet werden, wie das Gericht vor dem Hintergrund der gesetzlichen Maßstäbe mit feststellbarer und nicht-feststellbarer Gewalt umgehen kann.
Schließlich sollen die aktuellen Reformbestrebungen des Gesetzgebers dargestellt werden. Das sog. Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz soll vorgestellt und der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens erörtert werden. Dabei zeigt das Seminar die Reformideen im GewSchG, diejenigen im BGB sowie die flankierenden verfahrensrechtlichen Regelungen auf. Dabei werden sowohl Systemneuerungen als auch Systembrüche erläutert.
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Die Zugangsdaten und Seminarunterlagen erhalten Sie zwei Werktage vor dem Termin per E-Mail.
Im Verlauf des Seminars werden drei seminarfremde Bilder eingeblendet. Alle Bilder sind für die erfolgreiche Teilnahme korrekt zu bennenen.
Durch die Webinar-Plattform erfolgt eine automatisierte Erfassung der Einwahlzeit.
Sie erhalten die Bescheiningung nach erfolgreicher Anwesenheitskontrolle per E-Mail. Bei mehrtägigen Seminaren erfolgt der Versand am letzten Seminartag. Die Ausstellung setzt die Begleichung der Seminargebühr voraus.
Bei verspäteter oder nicht durchgängiger Anwesenheit wird die bestätigte Stundenzahl angepasst. Eine Rückerstattung der Kosten für nicht wahrgenommene Seminarstunden erfolgt nicht.
Im nachfolgenden PDF finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Online-Seminaren ausführlich:
Download PDF: „Wichtige Informationen zu den Online-Seminaren“
Im nachfolgenden PDF-Dokument finden Sie alle technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie eine Kurzanleitung mit den erforderlichen Schritten für eine erfolgreiche Einwahl. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die seinerseits erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Online-Seminar herzustellen.
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17.06.2026
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