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Rechtsfragen rund um die Teilungserklärung – Gesetzlicher Rahmen, Regelungsgehalt, Öffnungsklauseln, Abänderung, Fallbeispiele

07.10.2026

Online

freie Plätze

99€
zzgl. USt.
99€ zzgl. USt.
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| ab94,05€ zzgl. Ust.
Seminargebühr
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Veranstaltungsinformationen

Dauer:

2.5 Stunden

Nächster Termin:

07.10.2026

|

15:00

Uhr
-

17:45

Uhr
Veranstaltungsort:

Online

Seminarinhalte

Die Teilungserklärung einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) bildet deren rechtliches Fundament – aus ihr lässt sich die „Gemeinschaftsordnung“ entnehmen, also bspw. die Verteilung der Miteigentumsanteile sowie der Sonder- und Teileigentume, Kostenverteilungsregelungen, die Bildung von Untergemeinschaften, die Übertragung von Erhaltungslasten auf Sondereigentümer usw. In der anwaltlichen Praxis ist der rechtssichere Umgang mit der Teilungserklärung und anderen Vereinbarungen von wesentlicher Bedeutung, um Wohnungseigentümer oder WEG-Verwalter sachgerecht beraten zu können. Dabei geht es nicht nur um das grundlegende Verständnis, sondern auch vertiefte Kenntnisse zu aktuellen Rechtsfragen. Das Seminar behandelt die für die anwaltliche Praxis wesentlichen Fragen und zeigt anhand von Beispielen Problemstellungen und Lösungswege auf.

Themenauswahl:

  • Was ist eine Teilungserklärung (TE)?
  • Wo ist die zu finden und welche Wirkungen hat sie?
  • Wie kommen andere Vereinbarungen zustande?
  • Welche Wirkungen haben „Altvereinbarungen“ (§ 47 WEG)?
  • Gibt es einen Anspruch eines Eigentümers auf Abschluss einer Vereinbarung?
  • Was kann per TE/Vereinbarung geregelt werden?
  • Wann geht die TE/Vereinbarung dem Gesetz vor?
  • Was sind typische Anwendungsfälle (bspw. Abgrenzung Gemeinschaftseigentum/Sondereigentum, Übertragung der Erhaltungs- und/oder Kostenlast auf den Sondereigentümer, Kostenverteilungsregelungen, Regelungen zur Eigentümerversammlung)?
  • Was sind sog. Öffnungsklauseln?
  • Können Vereinbarungen durch Beschluss geändert werden und gibt es dafür gesetzliche Regelungen?
  • etc.

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Preise und Buchung

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Die Zugangsdaten und Seminarunterlagen erhalten Sie zwei Werktage vor dem Termin per E-Mail.

Im Verlauf des Seminars werden drei seminarfremde Bilder eingeblendet. Alle Bilder sind für die erfolgreiche Teilnahme korrekt zu bennenen.

Durch die Webinar-Plattform erfolgt eine automatisierte Erfassung der Einwahlzeit.

Sie erhalten die Bescheiningung nach erfolgreicher Anwesenheitskontrolle per E-Mail. Bei mehrtägigen Seminaren erfolgt der Versand am letzten Seminartag. Die Ausstellung setzt die Begleichung der Seminargebühr voraus.

Bei verspäteter oder nicht durchgängiger Anwesenheit wird die bestätigte Stundenzahl angepasst. Eine Rückerstattung der Kosten für nicht wahrgenommene Seminarstunden erfolgt nicht.

Im nachfolgenden PDF finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Online-Seminaren ausführlich:

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Technische Informationen

Im nachfolgenden PDF-Dokument finden Sie alle technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie eine Kurzanleitung mit den erforderlichen Schritten für eine erfolgreiche Einwahl. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die seinerseits erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Online-Seminar herzustellen.

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In unserem FAQ-Bereich erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte Ihr Anliegen nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne persönlich.

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Ort

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Datum

01.01.2026

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Dauer

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