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+++ Reform +++ Abschied vom Bürgergeld - Die neue Grundsicherung: Wichtige Änderungen für die anwaltliche Beratung im SGB II und SGB XII

10.09.2026

Online

freie Plätze

10.11.2026

Online

freie Plätze

109€
zzgl. USt.
109€ zzgl. USt.
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| ab103,55€ zzgl. Ust.
Seminargebühr
zzgl. USt.
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Veranstaltungsinformationen

Dauer:

2.5 Stunden

Nächster Termin:

10.09.2026

|

13:00

Uhr
-

15:45

Uhr
Veranstaltungsort:

Online

Seminarinhalte

Lange angekündigt hat die Regierungskoalition mit dem Referentenentwurf vom 16.10.2025 und 10.11.2025 sowie dem Kabinettsbeschluss vom 17.12.2025 umfangreiche Änderungen u. a. des SGB II auf den Weg gebracht, die zum 01.07.2026 in Kraft treten. Damit verbunden sind zT gravierende Änderungen, wie die übergangslose Deckelung der Miete auf das 1,5 Fache der örtlichen Mietobergrenze ab Leistungsbeginn, der Wegfall der Karenzzeit beim Vermögen im SGB II und bei Unter-50-Jährigen deutlich geringeren Vermögensfreibeträgen.

In dem Seminar stellen wir Ihnen die Neuerungen des sog. 13. SGB II-Änderungsgesetzes im Einzelnen vor, immer in Abgrenzung zu den bisherigen Regelungen, einschließlich der verfahrens- und prozessrechtlichen Folgeerscheinungen.

Themenauswahl:

  • Streichung der Karenzzeit beim Vermögen, Einführung neuer, an bestimmte Lebensaltersstufen gebundener Vermögensfreibeträge, faktische Auswirkungen auf den Vermögensschutz bei einem „angemessenen“ Kraftfahrzeug
  • Änderungen bei den Unterkunftskosten, auch bereits in, aber auch außerhalb der beibehaltenen Karenzzeit, durch übergangslose Deckelung der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft in der Karenzzeit auf das 1,5-Fache der örtlichen Mietobergrenze (sog. angemessene Aufwendungen für die Unterkunft), Härtefallregelung nur in der Karenzzeit, neugeschaffene Option für eine Deckelung der angemessenen Aufwendungen über eine sog. Kleinstwohnungsregelung, Einführung einer Rügepflicht des Mieters bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse einschließlich des gesetzlichen Forderungsübergangs der Ansprüche gegen den Vermieter auf das Jobcenter, Möglichkeit der Anspruchsüberleitung auf das Sozialamt, Einführung einer Informationspflicht auch für Jobcenter bzgl. zu erwartender Absenkungen der Bedarfe für die Unterkunft während der Karenzzeit
  • Einführung einer Präklusionsregelung bzgl. des Nachreichens von Unterlagen bei der sog. „Nullfestsetzung“ nach vorläufiger Bewilligung; erleichterte Aufrechnung nach § 43 SGB II nF bei Maximalforderungen bis 70 Euro
  • Änderungen bei den Auskunfts- u. Mitwirkungspflichten Dritter, insbesondere von Vermietern (§ 60 SGB II nF), einschließlich der Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen aller über § 60 SGB II Auskunftsverpflichteten und eines neuen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestandes
  • Stärkung des Vermittlungsvorrangs im Verhältnis zu beruflicher Weiterbildung (§ 3a SGB II nF, Änderungen bei der Zumutbarkeitsregelung des § 10 SGB II nF mit besonderen Auswirkungen auf Erziehende von Kleinkindern ab dem 15. Lebensmonat und Selbständige)
  • Änderungen bei den Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten (Weiterentwicklung des Kooperationsplans, Rückkehr zum Erlass eines in das Ermessen des Jobcenters gestellten bzw. verpflichtenden Verwaltungsaktes zur Auferlegung von Pflichten)
  • Umgang mit Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen nach §§ 31 ff. SGB II nF – Einführung eines neuen Pflichtverletzungs-Tatbestandes, Änderungen bei der Höhe und Dauer der Minderungen, Einführung einer 1-Euro-Leistungsgewährung sowie Änderungen bei dem Erfordernis einer (persönlichen) Anhörung
  • Modifizierungen bei Leistungsminderungen bei sog. „Arbeitsverweigerern“ in einem komplexen Verwaltungsverfahren
  • Leistungsentzug bei mehrfachen Meldeversäumnissen bei fingierter Nicht-Erreichbarkeit in einem sehr komplexen, gestuften Verfahren

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Preise und Buchung

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Wichtige Informationen zu den Online-Seminaren

Allgemeine Informationen

Die Zugangsdaten und Seminarunterlagen erhalten Sie zwei Werktage vor dem Termin per E-Mail.

Im Verlauf des Seminars werden drei seminarfremde Bilder eingeblendet. Alle Bilder sind für die erfolgreiche Teilnahme korrekt zu bennenen.

Durch die Webinar-Plattform erfolgt eine automatisierte Erfassung der Einwahlzeit.

Sie erhalten die Bescheiningung nach erfolgreicher Anwesenheitskontrolle per E-Mail. Bei mehrtägigen Seminaren erfolgt der Versand am letzten Seminartag. Die Ausstellung setzt die Begleichung der Seminargebühr voraus.

Bei verspäteter oder nicht durchgängiger Anwesenheit wird die bestätigte Stundenzahl angepasst. Eine Rückerstattung der Kosten für nicht wahrgenommene Seminarstunden erfolgt nicht.

Im nachfolgenden PDF finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Online-Seminaren ausführlich:

Download PDF: „Wichtige Informationen zu den Online-Seminaren“

Technische Informationen

Im nachfolgenden PDF-Dokument finden Sie alle technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie eine Kurzanleitung mit den erforderlichen Schritten für eine erfolgreiche Einwahl. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die seinerseits erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Online-Seminar herzustellen.

Download PDF: „Technische Kurzanleitung zur Teilnahme an Online-Seminaren“

Weitere Fragen?

In unserem FAQ-Bereich erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte Ihr Anliegen nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne persönlich.

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