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Die Zahlungsklage vor einer Baukammer als Tatsacheninstanz – regelmäßige und vermeidbare Problemfelder und dahingehende Gestaltungsoptionen

16.10.2026

Online

freie Plätze

04.12.2026

Online

freie Plätze

99€
zzgl. USt.
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| ab94,05€ zzgl. Ust.
Seminargebühr
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Veranstaltungsinformationen

Dauer:

2.5 Stunden

Nächster Termin:

16.10.2026

|

14:30

Uhr
-

17:15

Uhr
Veranstaltungsort:

Online

Seminarinhalte

Ziel des Vortrags ist es, den prozessführenden Anwalt im Bauprozess für die Sichtweise der Baukammer als Tatsacheninstanz zu sensibilisieren und hierauf aufbauend verfahrensökonomische Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Zudem wird für ausgewählte Problemfelder sensibilisiert, die nach der Erfahrung des Dozenten mit Bauprozessen im Rahmen der Bearbeitung von Zahlungsklagen mit einer gewissen Regelmäßigkeit (und ggf. vermeidbar) für unangenehme Überraschungen auf Seiten der Prozessbevollmächtigten sorgen.

Ziel ist es, den auf Bauprozesse spezialisierten Rechtsanwalt auf diese Themenfelder aufmerksam zu machen, sodass bereits bei der Vorbereitung einer Klage Problemfeldern begegnet bzw. diese verhindert werden können.

I. Gestaltungsoptionen im Vorfeld der Zahlungsklage

  • Beweissicherungsverfahren (noch) sinnvoll? Ist das Privatgutachten eine Alternative? – Haftungsrisiken, oder kein Verlass auf § 203 BGB
  • Zuständigkeit der Baukammer?
  • Argumente für das Verfahren vor der Bau- oder Handelskammer bei bestehender Wahlmöglichkeit
  • ADR-Mechanismen als Alternative bei hohen Streitwerten? (Schiedsgutachten/ Adjudikation/ Schiedsverfahren/ Mediation)
  • Verständigung auf einen Gutachter und anderweitige (realistische) Gestaltungsoptionen vor Gericht, welche beiden Parteien Zeit und Nerven sparen

II. Ausgewählte Störfaktoren der begehrten Zahlungsforderung

  • Abschlagszahlung und Schlusszahlung – Probleme im Rückforderungsprozess
  • Immer wieder die Abnahme:
    • Die förmliche Abnahme § 12 Abs. 4 VOB/B und das gemeinsame Aufmaß – ein zahnloser Tiger?
    • Die konkludente Abnahme – Raum für kreative Rechtsanwendung des Gerichts?
    • Vorsicht vor dem Gestaltungsmittel „Zwischenvergleich“
  • Zahlungspläne im GU- / Fertighaus- oder Bauträgervertrag (MabV) – Die Voraussetzungen der Teil- und Schlussrate – Ein kautelarjuristisches Minenfeld mit Überraschungspotential
  • Das Abrechnungsverhältnis – eine Erfindung von Richtern für Richter, oder eine verkannte Gestaltungsoption der Prozessbevollmächtigten?

III. Ausgewählte Störfaktoren der Klage auf Schadensersatz

  • Das Verhältnis der §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB zu § 637 Abs.1, 3 BGB – Schadensersatz als abrechenbarer Vorschuss nur für die Architektenhaftung?
  • Schadensersatz vor und ohne Abnahme – Tatsächlich drei und nicht zwei verschiedene Phasen?
    • Schadensersatz vor Ablauf der Fertigstellungsfrist – die unzumutbare Gefährdung der Erfüllung
    • Schadensersatz nach Ablauf der Fertigstellungsfrist – Teilerfolg und Bauzeitpläne
    • Das Abrechnungsverhältnis und das Schadensrecht – Gestaltungsoptionen

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